Veterinäramt hebt Stallpflicht für Geflügel auf

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Veterinäramt hebt Stallpflicht für Geflügel auf

KREIS MYK. Sämtliches im Landkreis Mayen-Koblenz sowie im Stadtbereich Koblenz gehaltene Geflügel muss seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen gehalten werden. Das teilt das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz mit, das die Regelungen zur Aufstallung von Geflügel und zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen weitere Verfügung Ende vergangenen Jahres erlassen hatte, um eine Ausbreitung Geflügelpest zu verhindern.

Nach eingehender Risikoeinschätzung kommt das Veterinäramt zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Maßnahmen aktuell vertretbar ist, solange keine neuen Nachweise der Geflügelpest im Landkreis oder im Bereich der Stadt Koblenz festgestellt werden. Dennoch wird den Geflügelhaltern weiterhin dringend geraten, strikte Maßnahmen zum Schutz ihrer Bestände zu ergreifen. Insbesondere wird darum gebeten, direkte und indirekte Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Um die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten, sind das Tragen von Stallkleidung, die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen sowie die Einschränkung unnötiger Kontakte durch Personen oder andere Tiere nach wie vor unerlässlich. Das Veterinäramt behält sich vor, einzelfallbezogene Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, falls sich neue Erkenntnisse oder Risikofaktoren ergeben sollten.

 

Quelle: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz | Symbolbild

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Datum: 05.01.2026
Rubrik: Lokales
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